Verhaftung Strafrecht

Veröffentlicht am 20.01.2023 von Rechtsanwälte Göbel & Partner
Verhaftung Strafrecht

Worauf kommt es im Falle einer Verhaftung an?

Kommt es zu einer Verhaftung sowie einer in diesem Zusammenhang stattfindenden Vernehmung durch die Polizei, so sollte sich der Betreffende regelmäßig rechtlich beraten lassen. Dies gilt im Übrigen ebenso, wenn die Vernehmung sich nicht unmittelbar an eine Verhaftung anschließt, sondern wenn die zu vernehmende Person mittels Briefs dazu aufgefordert wird, zu der Vernehmung zu erscheinen. Oftmals werden die Weichen eines späteren Strafprozesses bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt gestellt, so dass es angezeigt ist, sich frühestmöglich von einem versierten Strafverteidiger beraten zu lassen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass sich der Betreffende alle Handlungsoptionen offenhält.

Was geschieht üblicherweise, nachdem es zu einer Verhaftung gekommen ist?

Üblicherweise führt die Polizei im Anschluss an eine Verhaftung ein Gespräch mit der verhafteten Person. Zu diesem Zweck wird der, beziehungsweise die Betreffende zur Polizeiwache verbracht und dort vernommen. Die Vernehmung wird dabei aufgezeichnet. In diesem Kontext besteht dann auch die Möglichkeit, sich der Unterstützung eines kompetenten Strafverteidigers zu bedienen. Als Beschuldigter einer Straftat ist es stets ratsam, sich umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger zu suchen. Dieser kann hilfreiche Tipps zum Vorgehen während der polizeilichen Vernehmung sowie auch im weiteren Verlauf der Verhaftung geben. Darüber hinaus wird der Strafverteidiger gemeinsam mit dem Beschuldigten eine Verteidigungsstrategie aufstellen und besprechen. Im Anschluss an die polizeiliche Vernehmung erfolgt in der Regel die Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter. Im Grunde stellt dies eine weitere Vernehmung, diesmal jedoch durch einen Richter beziehungsweise eine Richterin, dar, bei der erneut darüber befunden wird, ob der Haftbefehl – auf dessen Grundlage die Verhaftung erfolgt ist – rechtmäßig ist. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Strafverteidiger durch den Verhafteten hinzugezogen worden sein, empfiehlt es sich, dies schnellstmöglich nachzuholen.

Welche generellen Ratschläge gibt es, sofern es zu einer Verhaftung gekommen ist?

Sollte es zu einer Verhaftung gekommen sein, so ist stets anzuraten, dass der Verhaftete (jedenfalls zunächst) von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch macht. Dies fällt häufig gar nicht so leicht, da oftmals das Bedürfnis besteht, Dinge klarzustellen und sich zu erklären. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass durch übereilte Aussagen in aller Regel mehr Nach- als Vorteile für den Betreffenden resultieren. Es ist zu bedenken, dass einmal getätigte Aussagen nicht zurückgenommen werden können. Umso wichtiger ist es, jede Aussage ganz genau abzuwägen und keinesfalls leichtfertig Informationen preiszugeben.

Mit welcher Haftdauer ist im Rahmen einer Verhaftung zu rechnen?

Die Dauer der Haft hängt von unterschiedlichen Faktoren (insbesondere auch dem Grund der Verhaftung) ab und lässt sich nicht verallgemeinernd benennen. Oftmals kommt es zunächst zur Vollstreckung der sogenannten Untersuchungshaft, die sich im Zweifel über einen Zeitraum von zunächst bis zu sechs Monaten erstrecken kann. Je nach Fallkonstellation kann es Sinn machen, Rechtsmittel (wie etwa die Haftprüfung oder auch die Haftbeschwerde) gegen die (Untersuchungs)Haft einzulegen. Umfangreiche und individuelle Beratung hierzu erhalten Sie gerne von einem unserer erfahrenen Strafverteidiger.

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