Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Was versteht man unter Allgemeinem Strafrecht

Der Wortlaut „Allgemeines Strafrecht“ ist vom Gesetz nicht eindeutig beschrieben. Dennoch ist es relativ verständlich, welche Taten sich im Strafgesetzbuch (StGB) wiederfinden. Sollten Sie dazu fragen haben, können Sie sich gerne an unser Team den Strafverteidigern in Köln wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Welche Taten sind die häufigsten des Allgemeinen Strafrechts?

Man kann es nicht leicht beantworten, welchen die bekanntesten und üblichsten Straftaten sind, die unter die Rubrik des Allgemeinen Strafrechts fallen. Es gibt eine große Anzahl vergleichbarer Delikte, welche sich einer großen Bekanntheit erfreuen dürfen. Trotzdem nennen wir Ihnen im weiteren Verlauf einige dieser Delikte.

Eine ganz normale und alltägliche Straftat ist der einfache Ladendiebstahl. Sie finden die rechtliche Grundlage ganz einfach in § 242 StGB (Diebstahl). In der Regel bedeutet dies für die straffällige Person eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe über ein bis maximal 5 Jahre. Natürlich gibt es noch weitere typische Delikte wie zum Beispiel die vielen Anzahlen an Körperverletzungen. Hier muss man jedoch zwischen einer einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) und der gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) unterscheiden. Hier kommt es je nach schwere zu verschiedenen Strafen. Kritisch wird es dann, wenn es sich um eine Körperverletzung mit Todesfolge handelt. Diese finden Sie dann unter dem § 227 StGB.

Je nachdem, wie schwer sich die Straftat und die Folge erweist, werden hier oft hohe Geldstrafen aber auch mehrjährige Gefängnisstrafen für den Täter fällig.

Natürlich gibt es auch noch die Straftaten wie Beleidigung oder auch der Üblen Nachrede, die unter § 185 StGB und § 186 StGB zu finden sind. Hierbei wird auch eine neue Form deutlich, die sich durch die Ermöglichung des Internets verbreitert hat. Gerade im Internet gibt es viele Personen, die den Respekt verlieren, da sie sich der Person nicht im wahren Leben gegenüberstehen und werden so schnell zu einem Täter. Hier gibt es dann oft eine Strafe in finanzieller Form oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Dies waren einige Beispiele, das Allgemeine Strafrecht befasst aber noch weitaus mehr Fälle. Sollten Sie hier noch Fragen zu haben, ist unser Team gerne für Sie da.

Welche Kategorien werden in der Regeln im Allgemeinen Strafrechts verwendet?

Es gibt die unterschiedlichsten Differenzen zwischen einem Delikt und einem Vergehen. Im Allgemeinen Strafrecht wird da unterschieden. Wenn die Freiheitsstraße bei mindestens einem Jahr liegt, so spricht man in jedem Fall von einem „Verbrechen“. Sollte sich diese allerdings unter einem Jahr befinden oder auch mit einer Geldstrafe zu regeln sein, so spricht man in diesem Fall eher von einem „Vergehen“.

Allerdings wird nicht nur zwischen diesen beiden Kategorien unterschieden. Man kann auch die Straftat nach dem jeweiligen Schutzgut kategorisieren. Hier gibt es zum Beispiel das Vermögen der jeweiligen Person oder auch das Leben der oder die betroffenen Person. Des Weiteren gibt es die körperliche Unversehrtheit, aber auch die sexuelle Selbstbestimmung, die jedem Menschen angehört. Zuletzt wären da auch noch die öffentliche Ordnung oder auch die persönliche Freiheit. Schauen Sie sich einmal diese Kategorien an, so wird sehr schnell klar wie komplex das Allgemeine Strafrecht ist.

Deswegen ist es umso wichtiger, dass Sie sich in diesen Fragen sehr ausgiebig von uns beraten lassen, da hier sehr schnell viele Fehler passieren und das so genannte „gefährliche Halbwissen“ auch sehr schnell seinen Platz findet. Lassen Sie dies nicht geschehen und melden sich sich noch heute für Ihren persönlichen Rechtsbeistand.

Das sind die Rechte, die Ihnen beim Allgemeinen Strafrecht zustehen!

Die verschiedenen Straftaten haben alle einen unterschiedlichen Ursprung und Ihre Wirkung differenziert sich ebenfalls von Kategorie zu Kategorie. Allerdings sind sie Sie in einer Sache sehr ähnliche: Ihre Rechte! Sie haben als betroffene Person immer die gleichen Rechte, ganz egal um welche Kategorie der Straftat des Allgemeinen Strafrechts es sich auch handelt.

Grundsätzlich haben Sie immer das Recht zu Schweigen, auch Schweigerecht genannt. Und selbstverständlich haben Sie immer das recht auf rechtliche Unterstützung, was für Sie bedeutet, dass Sie immer das Recht haben, einen Anwalt einzuschalten, der für Sie in die Verhandlung kommen wird und Ihnen zur Seite steht und Sie vertritt.

Ihre Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel
Karl Matthias Göbel
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin Bärbel Thies
Bärbel Thies
Rechtsanwältin
Rechtsanwalt Jobst-Harald Kriebitzsch
Jobst-Harald Kriebitzsch
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Davide Alesci
Davide Alesci
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin Tanja Mitic
Tanja Mitic
Rechtsanwältin